Mit dem Urteil vom 12.
Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung
eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies
kann, so das Landgericht Hamburg, nur dadurch verhindert werden, indem man sich
ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.
So und ähnlich lauten die
Formulierungsvorschläge, die im Internet für so genannte Disclaimer
kursieren. Die rechtliche Relevanz solcher Äußerungen ist – gelinde gesagt – ziemlich
fragwürdig.
Zwar
"kann das Verbreiten einer von einem Dritten über einen anderen
aufgestellten herabsetzenden Tatsachenbehauptung dann eine
Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen, wenn derjenige, der die Behauptung
wiedergibt, sich nicht ausreichend von ihr distanziert" (LG Hamburg). Aber hilft
dabei ein Disclaimer? Wenn ich bewusst mit einem Link
rechtswidrige Inhalte verbreite dann kann ich mich noch so oft und ausdrücklich
von meinem Tun distanzieren – mein Verhalten bleibt verboten.
Es
sollte jedem klar sein, dass ich nicht ständig die von mir verlinkten Seiten
bis auf die unterste Ebene nach rechtswidrigen Inhalten durchsuchen kann oder
muss. Sollte ich welche finden oder mir jemand Hinweise darauf geben (worum ich
ausdrücklich bitte) werde ich den Link natürlich gerne entfernen, weil ich mit
solchen Dingen nichts zu tun haben will. Ansonsten möchte ich mich von den mir
bekannten Inhalten der verlinkten Seiten gerade nicht distanzieren – sonst
hätte ich sie ja nicht verlinkt!
Aber um ganz sicher zu
gehen: Ich distanziere mich ausdrücklich von
den Inhalten fremder Seiten, die auf diesen Seiten verlinkt sind. Außerdem
haften auf meiner Seite Eltern für ihre Kinder und der Rechtsweg ist ohnehin
ausgeschlossen.