Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann, so das Landgericht Hamburg, nur dadurch verhindert werden, indem man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

 

So und ähnlich lauten die Formulierungsvorschläge, die im Internet für so genannte Disclaimer kursieren. Die rechtliche Relevanz solcher Äußerungen ist – gelinde gesagt – ziemlich fragwürdig.

 

Zwar "kann das Verbreiten einer von einem Dritten über einen anderen aufgestellten herabsetzenden Tatsachenbehauptung dann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen, wenn derjenige, der die Behauptung wiedergibt, sich nicht ausreichend von ihr distanziert" (LG Hamburg). Aber hilft dabei ein Disclaimer? Wenn ich bewusst mit einem Link rechtswidrige Inhalte verbreite dann kann ich mich noch so oft und ausdrücklich von meinem Tun distanzieren – mein Verhalten bleibt verboten.

 

Es sollte jedem klar sein, dass ich nicht ständig die von mir verlinkten Seiten bis auf die unterste Ebene nach rechtswidrigen Inhalten durchsuchen kann oder muss. Sollte ich welche finden oder mir jemand Hinweise darauf geben (worum ich ausdrücklich bitte) werde ich den Link natürlich gerne entfernen, weil ich mit solchen Dingen nichts zu tun haben will. Ansonsten möchte ich mich von den mir bekannten Inhalten der verlinkten Seiten gerade nicht distanzieren – sonst hätte ich sie ja nicht verlinkt!

 

Aber um ganz sicher zu gehen: Ich distanziere mich ausdrücklich von den Inhalten fremder Seiten, die auf diesen Seiten verlinkt sind. Außerdem haften auf meiner Seite Eltern für ihre Kinder und der Rechtsweg ist ohnehin ausgeschlossen.